Die Fischerinnung

Die Fischerinnung Mattsee – mit Sitz in Mattsee – setzt sich aus den Berufsfischern um die Trumer Seen zusammen und wurde bereits im Hochmittelalter gegründet. Als Zunftzeichen dient der sogenannte „Fischerschild“, der ein Fischerboot mit Aposteln darstellt.

Zu den Aufgaben der Berufsfischerei (Fischereirechte grundbücherlich eingetragen), die in erster Linie Bewirtschafter und daher in gewissem Sinne „Sachwalter“ sind, zählt auch die Reinerhaltung der Seen, Aufzucht und Nachbesatz von Jungfischen sowie der Verkauf und Kontrolle von Angellizenzen.

Neben der Jahreshauptversammlung ist der Fischerjahrtag (Festtag der Fischerinnung) ein fixer Bestandteil im Vereinsjahr. Jeweils am ersten Sonntag nach St. Ulrich (4. Juli) wird dieser Tag schon seit Generationen zu Ehren des Fischerpatrons mit einer Fischermesse und anschließendem Fischermahl im Schlossbräu Iglhauser gefeiert.

Reiches Fischvorkommen in den Seen bildet seit alter Zeit die Grundlage für die Fischerei. Der steigende Tourismus an den Seen sowie die stark zunehmende Uferverbauung beeinträchtigen in den letzten Jahrzehnten das Fischereigewerbe jedoch erheblich.

Angelfischen

Fischerzeiten für die Angelfischerei

Mai, September, OktoberJuni, Juli, August
Mattseevon 06:00 Uhr – 20:00 Uhrvon 06:00 Uhr – 24:00 Uhr
Obertrumerseevon 06:00 Uhr – 20:00 Uhrvon 06:00 Uhr – 22:00 Uhr

Rechte und Pflichten des Angelfischers

Die Angelfischerkarte berechtigt – je nach Karte – zum Fischen im Obertrumersee bzw. Mattsee und nur vom Ufer aus. Das Fischen vom Boot sowie das Auslegen eines Köders von einem Wasserfahrzeug aus ist strengstens verboten! Gefischt werden darf nur mit zwei Angelruten, zum Fang von Köderfischen darf kein zusätzliches Fischereigerät verwendet werden! Das Fischen mit Wathose ist nur auf schilffreien Schotterbänken erlaubt, jedoch ist das Abgehen von Fischereigebieten mit Wathose, Badehose etc. sowie das Aussteigen vom Boot außerhalb des Uferbereiches, um zu Fischen, strengstens verboten!

Die Angelfischerkarte ist nur mit der Jahresfischerkarte/Gastfischerkarte gültig und nicht übertragbar. Die gefangenen Fische sind Eigentum des Angelfischers. Er ist weiters berechtigt, über fremde Grundstücke zum See zu gehen um dort zu fischen, jedoch ist das Betreten von Stegen und das Baden auf fremden Grundstücken nicht gestattet.
Kinder bis zu 12 Jahren benötigen keine Fischerkarte, dürfen jedoch laut gesetzlichen Bestimmungen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen. Pro Lizenzinhaber ist das Mitfischen von 1 Kind unter 12 Jahren gestattet. Das Kind darf mit 1 Angelrute, und nur auf Friedfische, fischen.

Der Angelfischer ist weiters dazu verpflichtet die Bestimmungen des Salzburger Landesfischereigesetzes und der entsprechenden Verordnungen einzuhalten. Der Angelfischer untersteht der Kontrolle durch Fischereiaufsichtsorgane und durch Fischereiberechtigte. Für Schäden an fremden Grundstücken, sowie selbst verschuldete Unfälle haftet der Angelfischer.
Weiters hat er für eine entsprechende Ausrüstung zu sorgen. Die Verwendung von Legschnüren ist ausnahmslos verboten!

Fangeschränkung - Maximaler Ausfang pro Tag
Reinanken6 Stück
Hecht oder Zander3 Stück
Karpfen oder Schleie3 Stück
Brachsen10 Stück

Fischerkarten

Preistabelle 2024

Geltungszeit 1.5.2024 – 31.10.2024

KartenObertrumer SeeMattsee
Tageskarte18 €18 €
Wochenkarte50 €50 €
14-Tageskarte60 €60 €
Saisonkarte175 €200 €
Kombinierte Saisonkarte (Beide Seen)250 € (beide Seen)
Friedfischerkarte (1)30 €30 €

(1) für Jugendliche von 12 – 15 Jahren vom Zeitraum 1.5. – 31.10. Erlaubte Köder: Wurm, Maden, Käse, Brot, Mais. Gefischt werden darf nur mit einer Angel, sowie nur mit Einfachhacken und vom Ufer aus.

Ausgabestellen

der Angelfischerkarte (& Gastfischerkarten)

Alle Fischerkarten setzen eine Jahresfischerkarte Land Salzburg oder eine Gastfischerkarte (1 Tag: 7,00€, 7 Tage: 13,50€, 14 Tage: 21,50€) voraus. Die Gastfischerkarte kann auch bei den Ausgabestellen der Angelfischerkarte erworben werden.

Alle Fischerkarten sind nur in begrenzter Zahl verfügbar.

Geltungbereich der Angelfischerkarte

Ufer des Obertrumersees und Mattsees, im Verbindungskanal Obertrumersee-Grabensee bis zur Brücke. Im Bereich der Strandbäder ist das Fischen bei Badebetrieb verboten.

Kartenverkaufsstellen
MattseeFischinger Doris, 5163 Mattsee, Anzing 5
Tel.: (0043) 6217 / 7014

Stockinger Josef, 5221 Lochen, Stein 7
Tel.: (0043) 6217 / 6345

Obertrumer SeeFischinger Doris, 5163 Mattsee, Anzing 5
Tel.: (0043) 6217 / 7014

Mösl Johann, 5164 Seeham, Seeleiten 1
Tel.: (0043) 6217 / 20361

Seen

Die Trumer Seen – ein Geschenk der Eiszeit

Nach dem Abschmelzen des Gletschereises am Ende der letzten Eiszeit bildete sich zunächst ein einziger See, dessen Wasserspiegel um ca. 20m höher lag als heute. Der Durchbruch der Mattig durch die Endmoräne nördlich des Grabensees führte vor ca. 4000 Jahren zu einer Absenkung des Wasserspiegels auf 500m und in Folge zur Dreiteilung in Mattsee (Niedertrumersee), Obertrumersee und Grabensee. Mit der beginnenden Absenkung begann die Moorbildung.

Die Trumerseen liegen ca. 20 km nördlich von der Stadt Salzburg. Die flachen Seeufer sind teils sandig-schottrig und vorzüglich zum Baden geeignet, teils mit einem breiten Schilfgürtel bewachsen, der als Laichgebiet für Fische und für die Selbstreinigungskraft der Seen bedeutungsvoll ist. Reiches Fischvorkommen in den Seen bildet seit alter Zeit die Grundlage für die Fischerei.

LängeBreiteTiefeGröße
Mattsee4 km1,5 km40 m3,7 km²
Obertrumer See5 km1,4 km35 m4,9 km²
Grabensee2 km0,8 km13 m1,3 km²

fische

Aitel
Schonzeit: keine Schonzeit
Mindestlänge (Brittelmaß): keine Mindestlänge

Brachse
Schonzeit: keine Schonzeit
Mindestlänge (Brittelmaß): keine Mindestlänge

Flussbarsch
Schonzeit: keine Schonzeit
Mindestlänge (Brittelmaß): keine Mindestlänge

Hecht
Schonzeit: 1.2. – 30.4.
Mindestlänge (Brittelmaß): 55 cm

Karpfen
Schonzeit: keine Schonzeit
Mindestlänge (Brittelmaß): keine Mindestlänge

Reinanke / Maräne
Schonzeit: 1.11. – 31.12.
Mindestlänge (Brittelmaß): 33 cm

Rotauge
Schonzeit: keine Schonzeit
Mindestlänge (Brittelmaß): keine Mindestlänge

Schleie
Schonzeit: 1.6. – 31.7.
Mindestlänge (Brittelmaß): 25 cm

Seeforelle
Schonzeit: 1.10. – 31.12.
Mindestlänge (Brittelmaß): 50 cm

Waller / Wels
Schonzeit: keine Schonzeit
Mindestlänge (Brittelmaß): 65 cm

Zander
Schonzeit: 16.3. – 31.5.
Mindestlänge (Brittelmaß): 45 cm

Kontakt

Obmann Obmann Stellvertreter Kassier
Roman Pertiller

Passauerstrasse 18
5163 Mattsee

(0043) 664/1535451

Johann Mösl

Seeleiten 1
5164 Seeham

(0043) 6217 / 20361

Hannes Wimmer

johanneswimmer66@gmail.com

0664 4100872

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